Der zivilgesellschaftliche Protest zeigt Wirkung: Ende Juni werde der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA) beschließen, dass künftig keine Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden.
Das erwartet die Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“. Zugleich fordert sie, verbleibende Schlupflöcher im Regelungsentwurf zu schließen.
So könnten Pflanzen oder Tiere mit zufälligen Mutationen weiterhin wie Erfindungen patentiert werden, kritisiert das Bündnis. Als Beispiel nennen sie das Bier der Firmen Carlsberg und Heineken. Auch bei einer Veranstaltung des Deutschen Evangelischen Kirchentages am 27. Mai forderten die Teilnehmenden in einer Resolution, diese Lücken zu schließen (Tödliche Agrikultur – Wie Monsanto die Welt vergiftet (Video)).
„Zu fragen ist, wie Biopatente mit dem Schöpfungsauftrag zu vereinbaren sind, die Gaben der Schöpfung so zu bewahren und zu nutzen, dass sie allen zugutekommen“, zitiert die Resolution eine Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema Biopatente.
Auf seiner Webseite weist das EPA bereits darauf hin, dass Patente auf Züchtungsverfahren gesetzlich verboten sind, die klassische Züchtungsschritte wie Kreuzung und Selektion beinhalten. Dies bedeute auch, dass keine Patente auf bestimmte neue Züchtungsmethoden wie markergestützte Züchtungsverfahren erteilt werden.
Im November 2016 hatte die EU-Kommission erklärt, dass nur gentechnische Verfahren patentiert werden dürfen, bei denen direkt auf der Ebene des Erbguts von Pflanzen und Tieren eingegriffen wird.
Auch das Europäische Parlament hatte gefordert, Patente auf konventionelle Züchtung ausnahmslos zu verbieten. Patente wie sie in der Vergangenheit auf Brokkoli und Tomaten erteilt wurden, wären damit untersagt.
In einem Brief an das EPA hat das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ jetzt erneut gefordert, an der Diskussion über die Neuregelung solcher Patente beteiligt zu werden.
Wie IndustrievertreterInnen und PatentanwältInnen wollen sie bei der entscheidenden Sitzung des Verwaltungsrats Ende Juni dabei sein.
Gesetzentwurf zum Anbauverbot von Gentech-Pflanzen ist gescheitert
Das umstrittene Gesetz zum Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Wie die SPD-Fraktion im Bundestag mitteilte, wollen die Forschungspolitiker der CDU/CSU den notwendigen Nachbesserungen am Entwurf von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) nicht zustimmen. „Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz“, brachte der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Reaktionen von Umwelt- und Bioverbänden auf den Punkt.
Die EU erlaubt seit 2015 mit ihrer so genannten Opt-out-Regelung, dass Mitgliedsstaaten den Anbau von in der EU zugelassenen GVO verbieten können. Mit dem Gesetzentwurf wollte Minister Schmidt regeln, wie ein solches nationales Anbauverbot in Deutschland umzusetzen ist.
Seine Vorschläge stießen von Anfang an auf den Widerstand von Bio- und Umweltverbänden. Auch die Bundesländer lehnten den Entwurf ab und präsentierten eigene Vorschläge. Sie alle kritisierten, dass Schmidts Entwurf eine Vielzahl komplizierter Regelungen enthalte und bundeseinheitliche Anbauverbote unmöglich mache.
Deutschland brauche eine rechtssichere, klare und unkomplizierte Regelung auf Bundesebene, mit der der Anbau von GVO bundesweit einheitlich verboten werden könne, heißt es in der Presseinfo der SPD-Fraktion. Dafür werde sich die Partei in der kommenden Legislaturperiode erneut einsetzen.
Wie von Ländern und Verbänden gefordert, wollte die SPD in dem Gesetz etwa die Verantwortung des Bundes für Anbauverbote stärken und weniger Bundesministerien beteiligen. Mit den CDU-Agrarpolitikern habe man gute Kompromisse erarbeitet, allerdings hätten die Forschungspolitiker in der Unionsfraktion ihr Veto eingelegt, so Vize-Fraktionschefin Ute Vogt (Bayers Monsanto-Übernahme verstärkt Monopolisierung bei Saatgut, Gentechnik und Pestiziden).
Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ), lobte die SPD dafür, dass sie „diesen verkorksten und hochbürokratischen Gesetzesvorschlag abgelehnt hat.“ Denn damit „wäre die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion vorprogrammiert gewesen.“ Nun müsse die nächste Bundesregierung den Spielraum des EU-Rechts nutzen und für rechtssichere bundesweite Anbauverbote sorgen.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist froh, dass damit auch der in letzter Minute in die Gesetzesbegründung eingefügte Absatz zur neuen Gentechnik wieder vom Tisch ist: Er „wäre ein Freifahrtschein für die neuen Gentechnik-Verfahren geworden“, so AbL-Gentechnikexpertin Annemarie Volling.
Für Harald Ebner, Gentechnik-Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, zeigt das Scheitern des Gentechnik-Gesetzes „einmal mehr das umwelt- und agrarpolitische Versagen dieser Bundesregierung auf ganzer Linie.“ Allerdings sei das Scheitern des Gesetzentwurfes „immer noch besser als der damit drohende Gentech-Flickenteppich und die Einführung neuer Gentechnik durch die Hintertür.“
Literatur:
Hope for All. Unsere Nahrung – Unsere Hoffnung (PLASTIC-FREE Verpackung)
Saat der Zerstörung. Die dunkle Seite der Gen-Manipulation von F William Engdahl
Unser tägliches Gift: Wie wir uns langsam aber sicher vergiften von Dr. Elena Krieger
Quellen: PublicDomain/keine-gentechnik.de am 05.06.2017
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